Rechtsprechung
   LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21531
LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09 (https://dejure.org/2009,21531)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2009 - 318 S 59/09 (https://dejure.org/2009,21531)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 318 S 59/09 (https://dejure.org/2009,21531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch Kurzeitvermietung als Ferienwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen dem Vorliegen gewerblicher Nutzung oder der Nutzung zu Wohnzwecken im Falle einer kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen als Ferien- oder Mietappartement; Anforderungen an eine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch die kurzzeitige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Jedenfalls sind aber Beschlüsse "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3714; Bärmann-Merle, § 23 Rdnr. 53).

    Jedenfalls dann, wenn der Beschluss wie hier eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt, die Unbestimmtheit also nicht auf inhaltlicher Widersprüchlichkeit beruht, führen die aufgeführten Mängel nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit (BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3716; Bärmann-Wenzel, § 15 Rdnr. 41).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Es würde sich dann nicht nur um eine vereinbarungswidrige, sondern vereinbarungsändernde Regelung handeln (zur Abgrenzung vgl. OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 554 - juris Tz. 30).

    Die Kammer folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Wohnnutzung durch das auf Dauer angelegte Bewohnen durch denselben Nutzer geprägt ist, der an seiner baulichen und sozialen Umgebung ein Mindestmaß an Interesse aufbringt und seine Haushaltsführung mehr oder weniger selbst gestaltet (KG, ZMR 2008, 406 - Berlin-Touristen; OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 554 - Boarding-Haus-System).

  • KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustimmungserfordernis für die tage- oder

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Die Kammer folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Wohnnutzung durch das auf Dauer angelegte Bewohnen durch denselben Nutzer geprägt ist, der an seiner baulichen und sozialen Umgebung ein Mindestmaß an Interesse aufbringt und seine Haushaltsführung mehr oder weniger selbst gestaltet (KG, ZMR 2008, 406 - Berlin-Touristen; OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 554 - Boarding-Haus-System).

    Da die obergerichtliche Rechtsprechung in erster Linie auf den kurzen Zeitabstand zwischen den Nutzerwechseln abstellt, kommt es für die Qualifizierung, ob eine Wohnnutzung vorliegt, nicht entscheidend darauf an, ob die Klägerin gewerblich handelt, d.h. sich aus der Vermietung eine berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen beabsichtigt, wobei die Vermietung einen Umfang an unternehmerischer Tätigkeit erfordert, der über die übliche Verwaltungsarbeit eines Hauseigentümers hinausgeht (vgl. KG, ZMR 2008, 406).

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    a) Zwar hat die Klägerin - wie das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat - die Anfechtungsfrist von einem Monat gewahrt (§ 46 Abs. 1 S. 2 WEG), da die Frist auch durch den Eingang der Klage bei einem örtlich unzuständigen Gericht gewahrt wird (BGH NJW 1998, 3648; Niedenführ/Kümmel/Vandenhou-ten, § 46 Rdnr. 42), wenn die Zustellung demnächst im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, was hier der Fall war.
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist im Rahmen dieser Prüfung eine typisierende generelle Betrachtungsweise vorzunehmen (BayObLG, NZM 2001, 137, 138; OLG Celle, ZMR 2004, 689, 690; Bärmann-Wenzel, a.a.O.; Niedenführ/Kümmel/Van-denhouten, a.a.O.).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist im Rahmen dieser Prüfung eine typisierende generelle Betrachtungsweise vorzunehmen (BayObLG, NZM 2001, 137, 138; OLG Celle, ZMR 2004, 689, 690; Bärmann-Wenzel, a.a.O.; Niedenführ/Kümmel/Van-denhouten, a.a.O.).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Von daher kommt es nicht darauf an, ob und ggfs. welche konkreten Beeinträchtigungen von den Nutzern der kurzzeitig vermieteten Wohnungen der Klägerin ausgehen und wie andere Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum nutzen (vgl. BayObLG, NZM 1999, 80, 81; ZMR 2004, 925).
  • OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 8 W 219/92
    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Dagegen wird angenommen, dass ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung rechtfertigt, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (OLG Saarbrücken, a.a.O.; BayObLG, NJW 1992, 917 - Asylberechtigte; KG, NJW 1992, 3045 - Aus- und Übersiedler; OLG Stuttgart, NJW 1992, 3046 - Aussiedler).
  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Von daher kommt es nicht darauf an, ob und ggfs. welche konkreten Beeinträchtigungen von den Nutzern der kurzzeitig vermieteten Wohnungen der Klägerin ausgehen und wie andere Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum nutzen (vgl. BayObLG, NZM 1999, 80, 81; ZMR 2004, 925).
  • LG Karlsruhe, 07.04.2009 - 11 S 56/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09
    Der abweichenden Auffassung des LG Karlsruhe (ZWE 2009, 329), wonach auch kurzzeitige Überlassungsverhältnisse eine Wohnnutzung darstellen, vermag die Kammer vor diesem Hintergrund nicht zu folgen.
  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw.

    Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass - wenn die Teilungserklärung nicht anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben- die Vermietung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung Teil der zulässigen Wohnnutzung sein kann (so BGH, ZWE 2010, 130; ebenso BayObLG für Wohnanlagen in Fremdenverkehrsgebieten BayObLGZ 1982, 9, 14; BayObLGZ 1978, 305, 308; a. A. dagegen LG Berlin, Urteil vom 8.5.2009, Az.: 55 S 235/08; KG ZMR 2008, 406; LG Hamburg, ZMR 2010, 226).
  • AG München, 29.08.2018 - 485 C 20738/17

    Unzulässige Auferlegung zukünftiger Instandhaltungskosten auf Eigentümer durch

    An die Bezeichnung dürfen zwar "keine übertriebenen Anforderungen" gestellt werden (KG ZMR 2009, 709 LG Hamburg ZMR 2010, 226 ff) und die Wohnungseigentümer sind stets berechtigt, von einem angekündigten Beschlussantrag abzuweichen (LG München I ZWE 2010, 138), soweit sich dadurch der Beschlussgegenstand nicht ändert und ein "aliud" wird.
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21

    Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel

    An die Bezeichnung dürfen vor diesem Hintergrund keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (LG Hamburg, ZMR 2010, 226, 228).
  • AG Hamburg-St. Georg, 13.12.2011 - 980 C 80/10

    WEG - Vermietung an wechselnde Feriengäste

    Die hiergegen von der Beklagten erhobene Anfechtungsklage wurde vom Amtsgericht Hamburg-St.Georg (980 b C 54/08) und dem Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (318 S 59/09) rechtskräftig abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht